Entscheidungen selber treffen, verantwortungsbewusst leben bis zuletzt: Uns allen ist das wichtig. Mit umfassenden Informationen, Dokumenten und Vorlagen rund um das Thema Vorsorge- und Nachlassplanung unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre wichtigsten Werte und Wünsche selbstbestimmt festzuhalten. Sie schenken damit sich und Ihren Liebsten frühzeitig Klarheit, Sicherheit und Entlastung.
Heute für morgen sorgen: Mit der praktischen Vorsorgemappe SRK klären Sie die entscheidenden Fragen frühzeitig und selbstbestimmt.
Ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall oder Testament – in der Vorsorgemappe SRK finden Sie die nötigen Informationen, um vorausschauend planen zu können.
Preis: CHF 22.- exkl. Porto.
Gerne beraten Sie Fachpersonen in den Rotkreuz-Kantonalverbänden. In der Box können Sie Ihren Kanton auswählen und werden dann auf die entsprechende Webseite mit Kontaktangaben weitergeleitet. Gerne geben wir Ihnen auch unter der Nummer 0800 99 88 44 (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr) die nächste Beratungsstelle eines Rotkreuz-Kantonalverbandes bekannt.
Werden Sie infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls urteilsunfähig und können nicht mehr selber für sich sorgen, sind Sie auf eine Vertretung durch andere Personen angewiesen. In einem Vorsorgeauftrag können Sie für den Fall einer Urteilsunfähigkeit eine nahestehende Person oder Institution mit der Regelung Ihrer Angelegenheiten beauftragen.
Damit Sie Ihren Willen klar ausdrücken und dieser auch rechtsgültig ist, beachten Sie am besten die folgenden Tipps:
Vorbereiten
Stellen Sie eine Liste Ihres Vermögens zusammen. Dazu gehören Bankkonten, Immobilien, Aktien, Fahrzeuge und weitere Werte, die Sie aus der Vermögensaufstellung der letzten Steuererklärung übernehmen können.
Halten Sie fest, welche Angehörigen in jedem Fall ein Recht auf einen minimalen Teil (Pflichtteil) Ihres Vermögens haben. Mit dem Rest (verfügungsfreie Quote) können Sie Angehörige, Freunde und Organisationen begünstigen, die Ihnen am Herzen liegen und die in Ihrem Sinne handeln. Erstellen Sie eine Liste mit den Namen der begünstigten Personen und Organisationen.
Machen Sie sich Gedanken darüber, wie viel Sie diesen Personen und Organisationen zukommen lassen möchten.
Wenn im Testament kein Willensvollstrecker eingesetzt wird, sind in der Regel die Erben für die Verteilung der Erbschaft verantwortlich. Das kann zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen führen. Deshalb ist es ratsam, in komplizierten Fällen einen Willensvollstrecker zu beauftragen. Dies ist am besten ein neutraler und fachlich spezialisierter Treuhänder oder Rechtsanwalt. Es kann aber auch ein Erbe oder eine Erbin sein.
Verfassen
Schreiben Sie nun Ihr Testament von Hand. Es muss von Anfang bis Ende von Ihnen selbst handschriftlich mit Tinte oder Kugelschreiber verfasst sein. Es muss den Titel «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» tragen. Setzen Sie wie bei einem Brief Datum und vollständige Unterschrift auf das Papier. Möchten Sie Ihr Testament später ändern oder ergänzen, setzen Sie unbedingt wieder Datum und Unterschrift dazu. Schreiben Sie Ihr Testament klar und unzweideutig, damit Ihr Wille auch tatsächlich berücksichtigt werden kann.