Ihre Angehörigen oder Vertrauenspersonen müssen über die Art der Bestattung, die Form der Mitteilung zu Ihrem Tod und Ihrer Trauerfeier entscheiden. Sie können vieles jedoch schon zu Lebzeiten regeln und so Ihre Angehörigen unterstützen.
Checkliste zum Ausfüllen
Umfang: 4 Seiten
Erhältlich in: Deutsch, Französisch und Italienisch
Bei einem Todesfall haben Angehörige innert kurzer Zeit viele administrative Angelegenheiten zu erledigen und Entscheidungen zu fällen. Sie können Ihre Angehörigen entlasten, indem Sie Ihre Wünsche festhalten und die wichtigsten Dokumente geordnet hinterlassen.
Informieren Sie Ihre Angehörigen, wo sie diese Anweisungen aufbewahren. Am besten legen Sie diese zu Ihren anderen Vorsorgedokumenten, damit sie rasch verfügbar sind.
Wenn eine Person stirbt, muss der Tod eine Ärztin oder einen Arzt mit einer Todesbescheinigung bestätigt werden. Stirbt die Person zu Hause, so ist der Hausarzt oder eine Notärztin zu informieren. Wird der Tod durch einen Unfall verursacht, oder liegen ungeklärte Umstände vor, muss die Polizei verständigt werden. Wenn der Tod im Spital oder in einem Altersheim eintritt, meldet diese Institution den Todesfall in der Regel direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung.
Abhängig vom Wohnort der verstorbenen Person muss der Todesfall innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeortes oder dem Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person gemeldet werden. Bei einem Todesfall haben Angehörige innert kurzer Zeit viele administrative Angelegenheiten zu erledigen und Entscheidungen zu fällen. Sie können Ihre Angehörigen unterstützen, indem Sie Ihre Wünsche festhalten und die wichtigsten Dokumente geordnet hinterlassen.
Ihre Angehörigen oder Vertrauenspersonen müssen über die Art der Bestattung, die Form der Mitteilung zu Ihrem Tod und Ihrer Trauerfeier entscheiden. Sie können vieles jedoch schon zu Lebzeiten regeln und so Ihre Angehörigen unterstützen. Die meisten Zivilstandessämter stellen Checklisten zur Verfügung, welche die Details zu den Abläufen beschreiben.
In der Schweiz haben konfessionslose Personen ebenfalls das Recht auf eine Erdbestattung oder Kremation sowie auf die Beisetzung auf einem Friedhof. In vielen Gemeinden der Schweiz wird auf Anfrage der Trauernden eine kirchliche Trauerfeier auch für Personen durchgeführt, welche aus der Kirche ausgetreten sind.
Zivilstands- oder Bestattungsämter geben Ihnen Auskunft, welche Leistungen kostenlos sind. Zeremonien- und Bestattungskosten sowie das Grabmal und die Grabpflege werden, sofern keine anderen Anweisungen bekannt sind, aus dem Nachlass bezahlt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Vorauszahlung an die Gemeinde (hängt von der jeweiligen Gemeinde ab) zu machen oder ein Konto mit Vollmacht für eine Vertrauensperson zu eröffnen.
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Preis: CHF 22.- exkl. Porto.