Damit Ihr Wille zählt

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung können Sie schriftlich festhalten, welche medizinischen Behandlungen und Massnahmen Sie wünschen und welche nicht, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Patientenverfügung – Wegleitung

Wegleitung zum Erstellen der Patientenverfügung SRK (inkl. Glossar und AGB)

Umfang: 20 Seiten
Erhältlich in: Deutsch, Französisch und Italienisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede urteilsfähige Person kann für sich eine Patientenverfügung erstellen und jederzeit ändern oder widerrufen.
  • In der Patientenverfügung können Sie schriftlich/elektronisch festhalten, welchen medizinischen Behandlungen Sie zustimmen bzw. welche sie ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
  • Achten Sie auf präzise und nachvollziehbare Formulierungen.
  • Mit einer vertretungsberechtigten Person bestimmen Sie, wer Ihre Patientenverfügung durchsetzt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sprechen Sie mit Ihren vertretungsberechtigten Personen über Ihren Willen.
  • Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung an einem gut auffindbaren Ort, damit sie schnell gefunden werden kann. Sie können Ihre Patientenverfügung beim SRK kostenpflichtig hinterlegen.

Beratung

Im Beratungsgespräch können Sie sich Gedanken zu Ihren Bedürfnissen machen, Ihre Fragen klären und Ihre individuelle Patientenverfügung erstellen.
Die Fachpersonen des SRK verfügen über medizinisches, pflegerisches und juristisches Wissen. Sie stehen unter Schweigepflicht.

Die Beratung wird von den Rotkreuz-Kantonalverbänden angeboten. Sie ist kostenpflichtig. Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte direkt mit dem Roten Kreuz Ihrer Region Kontakt auf.

Die Beratung wird von den Rotkreuz-Kantonalverbänden angeboten. Sie ist kostenpflichtig. Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte direkt mit dem Roten Kreuz Ihrer Region Kontakt auf. Unser Call-Center hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen gerne weiter.

Eine Fachperson SRK berät eine ältere Dame zum Thema Patientenverfügung, klärt Fragen und erstellt Ihre individuelle Patientenverfügung.

Lassen Sie sich beraten

Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich an das Rote Kreuz in Ihrer Nähe.

Wird der gewünschte Kanton nicht angezeigt?

Gerne helfen wir Ihnen dabei, die nächste Beratungsstelle zu finden. Schreiben Sie uns eine E-Mail an vorsorge@redcross.ch oder kontaktieren Sie uns via Kontaktformular. Wir sind gerne für Sie da.

Ausschliesslich für Spitäler und Ärzteschaft

Notfallnummer der Hinterlegungsstelle SRK zum Abrufen der Patientenverfügung SRK 0800 997 395 (24/24h erreichbar)

Hinterlegung

Sie können uns Ihre ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Patientenverfügung SRK zur Hinterlegung senden (kostenpflichtig). So stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung schnell gefunden und im Ernstfall rund um die Uhr (24/7) an das medizinische Personal übermittelt wird.

Ein Ehepaar bespricht zusammen Ihre persönlichen Werte und Wünsche. Dies halten Sie in der Patientenverfügung SRK fest, damit Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie sich nicht mehr selber dazu äussern können.

Ablauf Hinterlegung

Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung mit uns - so funktioniert's

Die häufigsten Fragen

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