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Testament

Inhaltsübersicht

Ein Testament muss unanfechtbar und rechtsgültig sein. So sind Sie sicher, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinn verteilt wird. Wir erklären, was dabei zu berücksichtigen ist.

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Die Broschüren zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein rechtsgültiges Testament verfassen können. Die Bestellung ist kostenlos. Schreiben Sie eine E-Mail an donate@redcross.chÖffnet ein neues Fenster mit dem Betreff «Bestellung Testament-Ratgeber». Bitte machen Sie in der E-Mail folgende Angaben, sodass wir Ihnen den Ratgeber per Post schicken können:

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Testament-Rechner

Kennen Sie Ihre persönliche Nachlass-Situation? Mit dem Testament-Rechner erfahren Sie, wie diese mit und ohne Testament aussieht. Sie sehen ebenfalls, wie hoch Ihre freie Quote ist. Das ist der Anteil, den Sie frei vererben dürfen.

Testament: Kurz erklärt

Ein Testament ermöglicht Ihnen, Ihr Vermögen nach Ihrem Sinne weiterzugeben. Indem Sie Ihren letzten Willen eindeutig formulieren, vermeiden Sie, dass es unter den Hinterbliebenen zu Missverständnissen oder zu Streit kommt. Sie helfen somit Ihren Erbinnen und Erben, Ihre letzten Wünsche auszuführen.

Was wenn ich kein Testament schreibe?

Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer Ihren Nachlass erhält. Bei Personen, die keine Familie mehr haben, geht die Erbschaft an den Staat. Unser Testament-Rechner zeigt, wer bei Ihrer Familiensituation Ihren Nachlass erben würde, wenn Sie kein Testament schreiben.

Pflichtteile und freie Quoten

Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner sowie Ihre Kinder haben in der Regel ein Anrecht auf einen Mindestanteil vom Erbe. Dieser Anteil wird als Pflichtteil bezeichnet. Das, was diesen gesetzlichen Pflichtteil übersteigt, der Rest, ist Ihre freie Quote. 

Sie können bestimmen, wem Sie die freie Quote vermachen oder vererben. Mit einem Testament können Sie weitere Angehörige, Bekannte oder gemeinnützige Organisationen begünstigen. Der kostenlose Testament-Ratgeber SRK zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein rechtsgültiges Testament erstellen.

KURZ ERKLÄRT

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist der Mindestanteil Ihrer Erbschaft, der für bestimmte Personen reserviert ist. Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder haben in der Regel Anrecht auf einen Pflichtteil.

KURZ ERKLÄRT

Freie Quote

Die freie Quote ist der Teil von Ihrer Erbschaft, über den Sie frei entscheiden können. Wenn Sie unverheiratet sind und keine Kinder haben, verfügen Sie über Ihren gesamten Nachlass.

Schritt für Schritt

Beachten Sie folgende Tipps für die Erstellung Ihres Testaments: 

Vorbereiten

  • Listen Sie Ihr Vermögen auf.  

  • Halten Sie fest, welche Angehörigen einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben.  

  • Mit dem Rest können Sie weitere Angehörige, Freunde und Organisationen begünstigen. Erstellen Sie eine Liste mit den Namen der begünstigten Personen und Organisationen. 

  • Machen Sie sich Gedanken darüber, wie viel Sie diesen Personen und Organisationen vererben möchten. 

  • Entscheiden Sie, ob Sie eine Willenvollstreckerin oder einen Willenvollstrecker einsetzen möchten. Das ist eine Person oder eine Organisation, die für die Verteilung der Erbschaft verantwortlich ist. Wählen Sie eine neutrale und fachlich spezialisierte Person, eine Treuhandgesellschaft oder eine Anwaltskanzelei. Wenn niemand für die Willensvollstreckung eingesetzt wird, sind die Erben für die Verteilung zuständig. Das kann zu Streit führen.

Schreiben

Schreiben Sie nun Ihr Testament von Hand.  

  • Es muss von Anfang bis Ende von Ihnen selbst handschriftlich mit Tinte oder Kugelschreiber verfasst sein.  

  • Setzen Sie den Titel «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille». Notieren Sie Ort und Datum. Unterzeichnen Sie das Testament. 

  • Möchten Sie Ihr Testament später ändern oder ergänzen, setzen Sie unbedingt wieder Datum und Unterschrift dazu oder schreiben Sie es neu und vernichten Sie ältere Versionen.  

  • Schreiben Sie Ihr Testament klar und eindeutig, damit Ihr Wille berücksichtigt wird.

Aufbewahren und informieren

  • Hinterlegen Sie Ihr Testament bei einem Notariat oder bei einer Behörde. Je nach Kanton gelten dafür andere Vorschriften.  

  • Ihr Testament wird so rechtzeitig eröffnet. 

  • Sie können Ihr Testament auch bei einer Vertrauensperson oder bei sich zu Hause aufbewahren. 

  • Informieren Sie in diesem Fall Ihre Angehörigen.

Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch

Geschäftsstelle Schweizerisches Rotes Kreuz, Rainmattstrasse 10, 3011 Bern 

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