Ein Testament muss unanfechtbar und rechtsgültig sein, nur so können Sie gewährleisten, dass Ihr Vermächtnis in Ihrem Sinn verteilt wird. Der Testament Ratgeber des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) enthält Erklärungen zu Testament und Erbvertrag, geht auf die Pflichtteile und die freien Quoten ein. Hier kostenlos bestellen.
Wer sich mit seinem letzten Willen befasst, realisiert, dass es nicht einfach fällt, diesen zu formulieren. Nehmen Sie sich für die Nachlassplanung genügend Zeit. Marianne Dätwyler vom SRK unterstützt auf Wunsch Menschen, die ein Testament verfassen möchten.
Muster zum Erstellen des Testaments
Umfang: 1 Seite
Erhältlich in: Deutsch, Französisch und Italienisch
Wenn Sie sich mit Ihrem Nachlass auseinandersetzen, bedeutet dies, dass Sie bestimmen, was Ihnen über den Tod hinaus wichtig ist. Dies machen Sie am besten mit einem Testament. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Besitz nach Ihrer Vorstellung an Ihre Nächsten weiterzugeben und sich darüber hinaus für Ihre Ideale und Werte einzusetzen. Sorgen Sie dafür, dass alles, was Ihnen wichtig ist, weiterwirkt – über das Leben hinaus.
Eine Begünstigung des Schweizerischen Roten Kreuzes in Ihrem Testament ist ein klares Bekenntnis zur Nächstenliebe über alle Grenzen, Religionen und Hautfarben hinweg. Das Schweizerische Rote Kreuz ist übrigens in der Schweiz und in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.
Mit dem Testament-Sofort-Check können Sie in wenigen Minuten feststellen, wie Ihre Nachlasssituation mit und ohne Testament aussieht. Sie erfahren ebenfalls, wie hoch Ihre sogenannte freie Quote ist.
Damit Sie Ihren Willen klar ausdrücken und dieser auch rechtsgültig ist, beachten Sie am besten die folgenden Tipps:
Vorbereiten
Stellen Sie eine Liste Ihres Vermögens zusammen. Dazu gehören Bankkonten, Immobilien, Aktien, Fahrzeuge und weitere Werte, die Sie aus der Vermögensaufstellung der letzten Steuererklärung übernehmen können.
Halten Sie fest, welche Angehörigen in jedem Fall ein Recht auf einen minimalen Teil (Pflichtteil) Ihres Vermögens haben. Mit dem Rest (verfügungsfreie Quote) können Sie Angehörige, Freunde und Organisationen begünstigen, die Ihnen am Herzen liegen und die in Ihrem Sinne handeln. Erstellen Sie eine Liste mit den Namen der begünstigten Personen und Organisationen.
Machen Sie sich Gedanken darüber, wie viel Sie diesen Personen und Organisationen zukommen lassen möchten.
Wenn im Testament kein Willensvollstrecker eingesetzt wird, sind in der Regel die Erben für die Verteilung der Erbschaft verantwortlich. Das kann zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen führen. Deshalb ist es ratsam, in komplizierten Fällen einen Willensvollstrecker zu beauftragen. Dies ist am besten ein neutraler und fachlich spezialisierter Treuhänder oder Rechtsanwalt. Es kann aber auch ein Erbe oder eine Erbin sein.
Verfassen
Schreiben Sie nun Ihr Testament von Hand. Es muss von Anfang bis Ende von Ihnen selbst handschriftlich mit Tinte oder Kugelschreiber verfasst sein. Es muss den Titel «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» tragen. Setzen Sie wie bei einem Brief Datum und vollständige Unterschrift auf das Papier. Möchten Sie Ihr Testament später ändern oder ergänzen, setzen Sie unbedingt wieder Datum und Unterschrift dazu. Schreiben Sie Ihr Testament klar und unzweideutig, damit Ihr Wille auch tatsächlich berücksichtigt werden kann.
Als Nachlass bezeichnet man die Gesamtheit des vom Erblasser hinterlassenen Vermögens, und zwar in Aktiven und Passiven. Die Erben erwerben den Nachlass gemeinsam zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers, die Aktiven zu Gesamteigentum und die Passiven als Solidarschuldner.
Bei der Erbschaft partizipieren die Begünstigten an den Aktiven und Passiven, d.h. Guthaben und Schulden. Bei einem Vermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer/die Vermächtnisnehmerin nur einen Aktivposten zum Beispiel einen Geldbetrag oder einen Gegenstand.
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